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Vollstreckung

Beschreibung

Das Dezernat II.2 der Stadtverwaltung wickelt den gesamten Zahlungsverkehr für die Stadt Werne ab und verbucht zentral alle Ein- und Auszahlungen. Zu den Hauptaufgaben gehört die Einziehung aller städtischen Forderungen, z.B. der Verwarn- und Bußgelder, sowie aller Gebühren und Steuern. Wer Gebühren, Bußgelder oder andere Forderungen des Kreises nicht pünktlich bezahlt, erhält von der Zahlungsabwicklung eine Mahnung und muss, wenn daraufhin immer noch keine Zahlung erfolgt, mit einer Vollstreckung rechnen. 

Anschrift

  • Vollstreckung
  • Stadt Werne
  • Konrad-Adenauer-Platz 1
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


Kontakt

Zuständige Kontaktpersonen