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Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Wenn Sie solche Beobachtungen machen oder den Verdacht auf etwaige Vorfälle haben, wenden Sie sich bitte an die hier benannten Kontaktpersonen oder die hier aufgeführte zentrale E-mail Adresse.

In dringenden Fällen der Kindeswohlgefährdung:

  • innerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werne nutzen Sie unsere Rufbereitschaftsnummer 0173 2754535

     
  • außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werne wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 110

 

Anschrift

  • Kindeswohlgefährdung
  • Stadt Werne - Verwaltungsgebäude Altes Amtsgericht
  • Bahnhofstraße 8
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


Kontakt

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