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Denkmalpflege
Beschreibung
Untere Denkmalbehörden sind alle Städte und Gemeinden des Kreises mit folgenden Aufgaben:
- Führen der Denkmalliste,
- Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- Erteilen von Erlaubnissen für Bauen und Renovieren an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung,
- Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen,
- Bearbeiten von Förderungsanträgen (siehe Abschnitt Denkmalförderung Kapitel 9.3),
- Erteilen von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden (Bußgeldrahmen bis zu 500.000 Euro),
- Anfordern von Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt.
Anschrift
- Denkmalpflege
- Stadt Werne
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
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Postfach 15 52
Kontakt
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Telefon: 02389 71-1
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E-Mail: denkmalschutz@werne.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Abteilungleiter*in
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Telefon: 02389 71-633
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-606
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