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Anzeige eines Sterbefalls

Kurzbeschreibung

Im Falle des Todes einer Person, besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls.

Beschreibung

Wenn ein Todesfall eintritt, sieht man sich plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert und muss sich mit vielen Ämtern und Formalitäten auseinandersetzen. Hierbei werden Sie von uns nicht allein gelassen. Sie dürfen gerne telefonisch und persönlich mit uns Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie gerne. Oftmals nehmen Betroffene den Service eines Bestattungsunternehmens in Anspruch. Der Bestatter kann selbstverständlich ebenfalls die Formalitäten beim Standesamt für Sie erledigen.

Mit den folgenden Informationen hoffen wir, Ihnen einige der Fragen beantworten zu können.

Welche Unterlagen müssen beim Standesamt vorgelegt werden?

Wenn die Angehörigen persönlich die Beurkundung beim Standesamt erledigen wollen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
•Todesbescheinigung des Arztes;
•Stammbuch der Familie, wenn die verstorbene Person verheiratet ist oder war;
•Sterbeurkunde, wenn ein Ehegatte bereits verstorben ist;
•wenn die verstorbene Person geschieden ist, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk;
•Geburtsurkunde, wenn die verstorbene Person nie verheiratet war, also ledig ist;
•Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, wenn vorhanden;
•ist der Tod im Krankenhaus oder in einem Altenpflegeheim eingetreten, ist zusätzlich die schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung vorzulegen.

Wie lang ist die Anzeigefrist?

Der Tod eines Menschen wird von dem Standesamt beurkundet, wo die Person verstorben ist. Der Sterbefall soll bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Samstage gelten nicht als Werktage.

Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom zuständigen Standesamt eingeschätzt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen