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Anmeldung Eheschließung

Kurzbeschreibung

Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. 

Beschreibung

Der gemeinsame Lebensweg
Sie wollen Hand in Hand und ganz offiziell Ihren gemeinsamen Lebensweg beschreiten.
Der erste „amtliche Schritt“ auf den Weg in die Ehe ist die persönliche Anmeldung beim Standesamt. Um Ihnen die Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie zur Eheanmeldung einen Termin.

Hier erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Fragen, die mit der Anmeldung und Trauung zusammenhängen.

Wo wird die Eheschließung angemeldet?

Die Eheschließung kann in der Stadt angemeldet werden, wo einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung hat.
Wenn Sie beide nicht in Werne wohnen und trotzdem gerne hier heiraten möchten, ist dies auch kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Werne heiraten möchten. Das Standesamt schickt uns dann, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, diese zu.

Um Ihre Ehe bei dem Standesamt Werne anzumelden, beachten Sie bitte folgendes:

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln (s. PDF). Sobald die Voranmeldung der Eheschließung Seitens des Standesamtes bearbeitet ist, wird ein persönlicher Termin mit den Verlobten vereinbart.

Hierzu müssen grundsätzlich beide Verlobte erscheinen.Das ist auch zweckmäßig, damit beide durch den Standesbeamten von den verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung unterrichtet werden und ggfls. beide gemeinsam das Stammbuch der Familie aussuchen.

Ist aber einer von beiden verhindert (z. B. aus beruflichen Gründen), kann der andere Verlobte allein zur Anmeldung kommen. Er/Sie benötigt dafür aber eine Vollmacht des verhinderten Verlobten.
Wenn es beiden gar nicht möglich ist, persönlich im Standesamt zur Anmeldung zu erscheinen (z. B. Auslandsaufenthalt), gibt es auch eine Lösung. Rufen Sie dann bitte im Standesamt an. Wir sagen Ihnen, wie es geht.



Was muss beachtet werden, wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt?

Bei ausländischen Mitbürgern müssen vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte der Heimatländer beachtet werden, da sonst die Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft im Heimatland möglicherweise nicht anerkannt wird.

Mit bestimmten Ländern wurden verschiedene Abkommen geschlossen. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Urkunden eine Apostille benötigen oder ob eine Legalisation notwendig ist. Einzelne Länder stellen auch Ehefähigkeitszeugnisse oder andere Familienstandsbescheinigungen aus.

Da bei Auslandsbeteiligung eine Vielzahl von Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass die entsprechenden Auskünfte nicht telefonisch, sondern nur nach persönlicher Vorsprache im Standesamt erteilt werden können.

Die Bearbeitung und die Beschaffung der erforderlichen Urkunden kann sehr zeitintensiv sein. Sprechen Sie daher rechtzeitig bei uns vor.


Die Trauzimmer

Die Stadt Werne bietet Ihnen eine Vielzahl von Orten, wo es Ihnen möglich gemacht wird, zu heiraten.

Damit Sie den für Sie passenden Trauort finden, stellen wir Ihnen hier unsere Trauzimmer vor:

  • Trauzimmer im Stadthaus
  • Rats- und Bürgersaal im Alten Rathaus
  • Westfälische Stube des Karl-Pollernder-Museums
  • Kaminzimmer der Panhoff-Stiftung

 

Allgemeine Hinweise

Wir möchten dazu beitragen, dass Ihr Eheschließungstag zu einem der Schönsten in Ihrem Leben wird. Sollten Sie also spezielle Ideen bezüglich Ihrer Traurede, ein besonderes Lied für die Trauung oder sonstige Wünsche haben, sind wir bemüht diese für Sie umzusetzen.

Fotografieren während der Trauung ist grundsätzlich in Werne erlaubt.

Sie haben die Möglichkeit maximal zwei Sonderparkgenehmigungen für den Tag der Trauung zu erhalten. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie uns an.

Die Stadt Werne bittet um Ihr Verständnis, dass kein Reis, Blüten, Konfetti, Papierschnipsel u.ä. im bzw. vor den Gebäuden / Trauzimmern gestreut werden darf.

Aufgrund der Beibehaltung eines feierlichen Rahmens während der Trauzeremonie, denken Sie daran, Ihr Handy auszuschalten.

Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird durch den Standesbeamten geprüft, ob sogenannte „Ehehindernisse“ Ihrer beabsichtigten Heirat entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen mitbringen. Die Frage nach den Unterlagen lässt sich leider nicht abschließend beantworten, da jeder Fall verschieden ist und für sich betrachtet werden muss.

Daher ist es ratsam, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind.

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen.

In der Regel sind bei ledigen, deutschen, volljährigen Partnern, die keine Kinder haben, folgende Unterlagen ausreichend:

- Personalausweis oder Reisepass von beiden Partnern.
- Jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für Ihren Geburtsort zuständig ist.
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.

Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?

- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem       Standesamt, wo Sie geheiratet haben.
- Wurde die vorherige Ehe im Ausland geschlossen und dort geschieden, fragen Sie beim Standesamt nach, welche Urkunden benötigt werden. Ausländische Scheidungsurteile bedürfen in der Regel in Deutschland einer förmlichen Anerkennung, oftmals durch das Gericht.
- Haben Sie gemeinsame Kinder, so sind auch die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen, wenn diese nicht in Werne geboren sind. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Standesamt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen