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Akteneinsicht (Bauakten)

Kurzbeschreibung

Im Hausaktenarchiv der Abteilung IV.2 (Bauordnung und Denkmalpflege) befinden sich die Hausakten nahezu aller bestehenden Gebäude in Werne. In diese Akten kann jede berechtigte Person einsehen und auf Wunsch Kopien daraus erhalten.

Beschreibung

Was finden Sie in unseren Hausakten?

  • Baugenehmigungen, Ablehnungen und Vorbescheide nebst dazugehöriger Pläne
  • Standsicherheitsnachweise
  • Angaben über Entwässerungsleitungen
  • Wohnflächen- und umbaute Raumberechnungen

Eine Vollständigkeit der Akten kann nicht garantiert werden.

Wer darf Akteneinsicht nehmen?

  • der jeweilige Eigentümer
  • eine durch den Eigentümer bevollmächtigte Person

Wann kann man Akteneinsicht nehmen? 

  • nach telefonischer Terminabsprache während der allgemeinen Öffnungszeiten

Personalausweis

Vollmacht des Eigentümers

Grundbuchauszug oder Kaufvertrag

Die Kosten für die Akteneinsicht werden nach der II/07 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werne vom 08.10.2014 und Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werne vom 08.10.2014 erhoben, siehe insbesondere lfd. Nr. 1. und 13.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen