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Hausnummervergabe

Kurzbeschreibung

Vergabe einer neuen Hausnummer im Gebiet der Stadt Werne. 

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil, um den Standort eines Gebäudes zu bezeichnen.
Dabei werden die Hausnummern bei der Einreichung von Bauanträgen vergeben, bedürfen also keines besonderen Antrages.

Alle Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugeteilten Hausnummern gut sichtbar und lesbar neben der Eingangstür anzubringen. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang anzubringen.

Zum schnellen Auffinden einer Liegenschaft sollte man sich folgende Regeln merken:

• Gerade Hausnummern sind rechts
• Ungerade Hausnummern sind links
• Die Blickrichtung ist dabei immer mit dem Rücken zur Stadtmitte

Bei verzweigenden Straßen und/oder abgehenden Stichstraßen ist oftmals eine abweichende Nummerierung notwendig.

Zur Beantragung einer neuen Hausnummer füllen Sie bitte das Formular aus. Legen Sie in jedem Fall prüffähige Unterlagen (Lageplan des Gebäudes bei, welches eine neue Hausnummer erhalten soll inkl. Einzeichnung Hauseingang). 

Sollten Sie selbst nicht Eigentümer der Immobilie sein, benötigen Sie in jedem Fall eine Vollmacht des Eigentümers. 

Sollten keine prüffähigen Unterlagen hochgeladen werden, kann der Antrag nicht bewilligt werden. 

§ 126 Absatz 3 BauGB

  • Antrag auf Vergabe einer neuen Hausnummer 
  • Prüffähige Unterlagen zum Antragsgrundstück (Lageplan des Gebäudes für welches eine neue Hausnummer vergeben werden soll inkl. Einzeichnung des Eingangs)
  • Antrag auf Vergabe einer Hausnummer

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen