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Lebenspartnerschaftsurkunde
Kurzbeschreibung
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Sie enthält folgende Angaben: Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor. Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft gegebenenfalls die Auflösungsvermerke.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Oftmals müssen Sie bestimmte Ereignisse im Leben urkundliche nachweisen. Urkunden über eine begründete Lebenspartnerschaft bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ereignis war. Am Ort des Ereignisses werden bei den Standesämtern Personenstandsregister geführt, aus denen die jeweiligen Urkunden oder beglaubigten Abschriften erstellt werden.
Wer kann eine Urkunde beantragen?
Da die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden sehr persönliche Daten enthalten, werden deren Inhalt nicht jeder Person mitgeteilt. Urkunden oder Auskünfte können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie sich für den Datenschutz mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Antragsberechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wie kann man eine Urkunde beantragen?
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten beim Standesamt beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis/Reisepass mit und evtl. eine Vollmacht.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Urkunden per Post oder E-Mail anzufordern (Antragsformular s. PDF). Ebenfalls benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises. Sie erhalten daraufhin die Rechnung. Nach Geldeingang sind wir bemüht, Ihnen die Urkunden schnellstmöglich zuzusenden.
Wie hoch sind die Gebühren für Urkunden?
Eine Urkunde kostet 10,00 Euro. Für jede weitere Urkunde aus dem Register fallen Gebühren von 5,00 Euro an.
•Lebenspartnerschaftsurkunde / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde
Sie enthält sämtliche Daten der Lebenspartner (einschließlich etwaiger Änderungen) sowie Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
•Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Lebenspartnerschaftsurkunde (z. B. Registernummern oder Auflösungsvermerke der Lebenspartnerschaft).
Keine
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
- Postfach 15 52
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- Telefon:
02389 71-1 - Fax:
02389 71-734 - E-Mail:
standesamt@werne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-733
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-731
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-732
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