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Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz

Beschreibung

An dieser Stelle können Sie Personenstandsurkunden beim Standesamt bestellen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen