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Sterbeurkunde

Kurzbeschreibung

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. 

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Oftmals müssen Sie bestimmte Ereignisse im Leben urkundliche nachweisen. Urkunden über einen Todesfall bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ereignis war. Am Ort des Ereignisses werden bei den Standesämtern Personenstandsregister geführt, aus denen die jeweiligen Urkunden oder beglaubigten Abschriften erstellt werden.

Wer kann eine Urkunde beantragen?

Da die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden sehr persönliche Daten enthalten, werden deren Inhalt nicht jeder Person mitgeteilt. Urkunden oder Auskünfte können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie sich für den Datenschutz mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Antragsberechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wie kann man eine Urkunde beantragen?

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten beim Standesamt beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis/Reisepass mit und evtl. eine Vollmacht.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Urkunden per Post oder E-Mail anzufordern (Antragsformular s. PDF). Ebenfalls benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises. Sie erhalten daraufhin die Rechnung. Nach Geldeingang sind wir bemüht, Ihnen die Urkunden schnellstmöglich zuzusenden. 


Wie hoch sind die Gebühren für Urkunden?

Eine Urkunde kostet 10,00 Euro. Für jede weitere Urkunde aus dem Register fallen Gebühren von 5,00 Euro an.

•Sterbeurkunde / internationale Sterbeurkunde

Sie enthält Vor- und Familiennamen der verstorbenen Person, Sterbetag und -ort, Geburtstag und -ort, Wohnort und Angaben über den Familienstand.


•Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Sterbeurkunde.


Die Gebühr für das erste Exemplar beträgt 10,00 EUR,  für jedes weitere identische Exemplar 5,00 EUR. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

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